Der Podcast zum Thema
Ab wann jemand urteilsunfähig ist, ist ein heikler, aber entscheidender Punkt. Hörerin Emelie erzählt, wie sie unerwartet erfuhr, dass ihre Halbschwester bereits vor Jahren das Haus ihres gemeinsamen an Demenz erkrankten Vaters erbte. Und das war noch nicht alles.
Prof. Dr. Regina E. Aebi-Müller, ordentliche Professorin an der Universität Luzern, erklärt im anschliessenden Gespräch, wann es zur Urteils- und Handlungsfähigkeit kommt. Sie zeigt auch auf, wie wichtig und hilfreich genaue Formulierungen im Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung sind. Sei es beispielsweise, ob alles gegen Schmerzen unternommen werden soll oder nichts, das das Bewusstsein trübt, oder ob eine von der KESB zur Verfügung gestellte Person oder verschiedene eigene Beistände eingesetzt werden sollen.
In dieser Episode «Chopfsach – nachgefragt» geht es auch um die Haftung. Erleichternd für Betreuende zu wissen ist, dass sie nicht verantwortlich für den Menschen mit Demenz sind und diese ebenfalls bei Haftungsfragen nicht urteilsfähig sind. Zu beachten ist aber immer, wer zuständig ist.