Liebe Amsel
Es ist für alle Beteiligten sehr verunsichernd, wenn solche Wahnvorstellungen auftreten. Gerade wenn diese in einem Momenten entstehen, wo Ihr Vater nicht da ist. Das verstärkt den Druck auf ihn, weckt sein Verantwortungsgefühl und seine Beschützerrolle. Seine Frau ist aufgelöst oder vielleicht beinahe etwas vorwurfsvoll ihrem Ehemann gegenüber. Das ist emotional belastend.
Ich denke, Sie machen das bereits sehr gut. Es hilft enorm, wenn Sie selbst ruhig bleiben und den Gefühlen Ihrer Eltern Raum geben. Anerkennen Sie die Angst Ihres Vaters, ohne sie zu minimieren oder aufzubauen. Die Validierung der Gefühle nimmt oft schon viel Druck weg. Danach hilft eine sanfte Einordnung, wie Sie das bereits machen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich jemand Ihre Mutter entführen oder zu irgendetwas zwingen will, ist eher gering. Wahnvorstellungen und Halluzinationen können bei Alzheimer jedoch vorkommen. Es ist gut möglich, dass, wie Sie sagen, eine Verwechslung mit einem Spitex-Mitarbeiter der Auslöser ist. Für das Gehirn Ihrer Mutter kann ein solcher Besuch eine Stresssituation sein. Das kann zu eigenartigen Verknüpfungen in der Wahrnehmung führen. Manchmal mischen sich auch alte Erinnerungen oder früher Gehörtes in die aktuelle Situation und verstärken das Bedrohungsgefühl.
Zu den rechtlichen Aspekten: Falls Sie befürchten, dass Ihre Mutter z.B. einen Vertrag unterschreibt oder einen Kauf tätigt, der so nicht gewollt war, kann Ihr Vater der anderen Vertragspartei schreiben und geltend machen, dass Ihre Mutter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht urteilsfähig gewesen ist. Sinnvoll ist es, das mit einem mit einem Arztzeugnis zu belegen. Häufig lässt sich auf diesem Weg eine Lösung finden. Bei Käufen an der Haustür oder bei Vertragsabschlüssen am Telefon mit einem Wert von über Fr.100.– können Sie den Vertrag sogar innerhalb von 14 Tagen auflösen, ohne dass Sie dies begründen müssen.
Im Hinblick auf eine dauerhafte Urteilsunfähigkeit Ihrer Mutter sind heute so differenzierte Vertretungsregelungen möglich, dass umfassende Beistandschaften (die frühere Entmündigung) viel seltener geworden sind. Wenn Ihre Mutter nicht (mehr) selbst mit einem Vorsorgeauftrag vorsorgen möchte oder kann, hat Ihr Vater als Ehegatte von Gesetzes wegen ein Vertretungsrecht und kann die Geschäfte Ihrer Mutter führen. Sein Vertretungsrecht beschränkt sich allerdings auf alltägliche Geschäfte (Rechnungen, Post, kleinere Verträge). Sollten grössere Entscheide anstehen (z.B. ein Hausverkauf im Namen Ihrer Mutter), müsste die Zustimmung der KESB eingeholt werden.
Mit der Generalvollmacht, die Ihre Mutter Ihnen erteilt hat, können auch Sie stellvertretend für Ihre Mutter handeln, solange sie noch urteilsfähig ist. Je nachdem kann das lange sehr gut funktionieren. In der Praxis sind es häufig aber die Banken, die ab einem bestimmten Zeitpunkt zu ihrer eigenen Absicherung verlangen, dass die Vertretung formeller geregelt wird (etwa über eine Validierung des Vorsorgeauftrags oder eine Anordnung der KESB).
Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen in Ihrer herausfordernden Situation weiter. Sie dürfen sich auch telefonisch an uns (058 058 80 00) oder an eine regionale Sektion wenden, um sich persönlich beraten zu lassen (auch ohne Diagnose).