Wenn man über eine Beistandschaft nachdenkt stehen oft "Gefahren" von aussen im Focus. Selten überlegt man sich, wer in der eigenen Familie für die Demenz-Patientin nachteilig sein kann.
Viele denken wohl, meine Eltern sind sicher. Sie haben ein Wohnrecht - das Haus wurde an jemanden aus der Familie überschrieben - auf Lebenszeiten. Vielleicht fragen Sie - wie ich - frühzeitig bei der KESB nach und erhalten die Antwort "Sie sorgen sich ja um die demente Person, alles ist gut und eine Beistandschaft ist nicht nötig."
Die Realität ist leider - wie so oft - eine andere. Eine demente Person, mit einer entsprechenden Diagnose, kann mit einer einfachen Unterschrift auf das Wohnrecht verzichten. Dies kann unter umständen jahrelang unentdeckt bleiben und im schlimmsten Fall wird das Haus verkauft.
Eine Person gilt nach Schweizer Recht als Urteilsfähig bis die Urteilsunfähigkeit durch die KESB festgestellt wurde. Liegt also eine Handlung Jahre zurück, stehen sie plötzlich vor der Herausforderung die Urteilsunfähigkeit über mehrere Jahre rückwirkend zu beweisen.
Letzte Woche hatte ich den dritten Kontakt mit der KESB, diese hat mein Anliegen entgegen genommen und macht jetzt mal Ferien.